AGB Hochzeitsshootings


Allgemeines 

1. Die nachfolgenden AGB und Konditionen gelten für alle der Fotografin erteilten Hochzeitsaufträge, für ihre Angebote, Leistungen und Lieferungen. Sie gelten mit Entgegennahme von Leistung als akzeptiert und vereinbart.

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie vorliegen (Dateien, Papierbilder, Videos, Produkte usw.).

3. Nebenabsprachen sind nur in schriftlich vereinbarter Form gültig und abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur von der Fotografin schriftlich anerkannt wirksam.

4. Der Vertrag (auch mündlich) kommt zustande sobald Leistung beansprucht wurde (Inanspruchnahme eines Shootings, Annahme von Bildmaterial usw.).

5. Der Auftraggeber kennt den Stil der Fotografin, in der Gestaltung der Bilder (Produktion und Postproduktion) ist sie daher frei. 


Urheberrecht

1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.  Die Veröffentlichung der Lichtbilder stimmt die Fotografin mit den Kunden vorab ab. 

2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung an Dritte ist ohne Einverständnis der Fotografin ausgeschlossen (ausgenommen Gäste, Freunde, Verwandte usw.- für den ebenfalls rein privaten Gebrauch). Unter Dritte verstehen sich somit z.B. weitere Dienstleister wie Stylisten, Brautausstatter u.ä. Diese können sich direkt bei der Fotografin melden um eine Erlaubnis zur Verwendung von Bildmaterial zu erhalten.

3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen und schriftlichen Vereinbarung.

4. Die kommerzielle/werbliche Nutzung der Bilder ist honorarpflichtig und bedingt eines neuen Vertrages mit der Fotografin.5. Bei jeglicher Veröffentlichung von Bildmaterial hat der Fotograf ein Recht auf die Nennung seines Namens in Form eines kurzen Hinweises (z.B. Foto: Oxana Becker).

6. Die RAW-Dateien verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe dieser an den Auftraggeber erfolgt nicht. 

Vergütung / Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen, dies wird im Vorfeld vereinbart und schriftlich festgehalten.

2. Jede weitere angefangene Stunde ist vom Auftraggeber zu tragen, wenn die vereinbarte Zeit auf seinen Wunsch hin überschritten wird. Vor Berechnung erfolgt die Information durch die Fotografin, berechnet wird ab mündlicher Zusage durch den Auftraggeber.

3. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

4. Eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Gesamthonorars ist für eine Reservierung des Termins notwendig. Die verbleibenden 70% des vereinbarten Honorars sind mit Auftragserfüllung (Tag des Shootings), jedoch spätestens bis 7 Tage danach in bar oder per Überweisung fällig.

 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen auch per E-Mail/Whatsapp zu erhalten. In diesem Fall entfällt der Postversand. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises verbleiben die Lichtbilder bei der Fotografin.

5. Beanstandungen und Bearbeitungswünsche sind innerhalb von 3 Tagen nach Bereitstellung der Bilder gesammelt und schriftlich in einer Nachricht beim Fotografen einzureichen.

   a) Die Möglichkeit der Umsetzung der Änderungswünsche liegt im Ermessen des Fotografen.

   b) Der Fotograf weist darauf hin, dass Bearbeitungen lediglich betreffend Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt berücksichtigt werden können.

   c) Ausgeschlossen sind demnach jegliche Fotomanipulationen, wie z. B. das aufwändige Entfernen und Einfügen von Gegenständen/Menschen etc., Veränderungen der Gesichter und Figuren von Personen und der Austausch von Hintergründen etc.

*****Unter anderem ist darauf hinzuweisen, dass der Auftraggeber selbst die Verantwortung für sein Aussehen (Make up, Kleidung und etc.) an dem Tag des Shootings trägt und es nicht in Verantwortung des Auftragnehmers liegt, auf das Aussehen des Auftraggebers stets zu achten. ******

Nach Umsetzung der Änderungswünsche erfolgt die finale Übergabe der Bilder. Nach der Übergabe der Bilddateien gelten diese als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Sonstige Änderungswünsche sind nicht mehr Gegenstand dieses Vertrages und bedürfen einer neuen Vereinbarung und Abrechnung.

Bildübergabe

1. Die Lichtbildübergabe erfolgt digital (JPG) in höchster verfügbarer Auflösung per Onlinegalerie/Downloadlink.

2. Zusätzlich per Post auf einem USB-Stick, Fotobox oder als Fotobuch, sollte diese Option hinzugebucht oder bereits im Paket enthalten sein. 

Pausen und Verpflegung

Um die Produktivität und das Leistungsniveau der Fotografin aufrecht zu erhalten sind folgende Punkte bitte verständnisvoll zu berücksichtigen: 

1. Ab 6 Stunden Hochzeitsbegleitung steht der Fotografin gesetzlich eine Pause von 30 Minuten zu. Diese findet in der Arbeitszeit statt, wird aber mit dem Brautpaar so abgestimmt, dass sie in einem günstigen Moment stattfindet – beispielweise wenn alle Gäste essen. Die Fotografin wird die Pause zum Großteil in Sichtweite des Geschehens verbringen um keinen besonderen Moment zu verpassen, sollte ein solcher doch stattfinden (ständige Bereitschaft).

2. Die Fotografin ist bitte bei jeder Gelegenheit zu welcher Getränke für Gäste verfügbar sind (Wasser/Softgetränke) mit zu versorgen / mit einzuplanen.

3. Ab 6 Stunden Hochzeitsbegleitung ist die Fotografin bei einer Mahlzeit mit einzuplanen und ein Platz am Tisch zu gewährleisten.

4. Die Fahrtwege von Location zu Location zählen nicht als Pausen sondern sind Teil der Arbeitszeit.

Stornoregelung

1.Kann die Hochzeit von Auftraggeberseite auf Grund von höherer Gewalt (z.B. attestierte Krankheit des Kunden, Naturkatastrophen o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf das Einverlangen der weiteren vereinbarten Kosten. Die geleistete Terminreservierungsgebühr wird in einem solchen Fall für bereits geleistete Aufwendungen vom Auftragnehmer einbehalten. Der Fotograf erklärt sich bereit, die Auftragserfüllung auf einen anderen Termin zu verschieben.

2. Bei einer Absage durch den Auftraggeber aus anderen persönlichen Gründen verbleibt die Terminreservierungsgebühr bei der Fotografin. Sie dient als Abrechnung für bereits entstandene Aufwendungen (z.B. das Freihalten des Termins/Absage anderer Anwärter, persönliche Vorgespräche, Schriftverkehr und individuelle Beratungen u.ä.).

3.Ist es der Fotografin auf Grund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Naturkatastrophen o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb der angegebenen Frist zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin. Im (sehr unwahrscheinlichen) Fall eines Komplettausfalls der Fotografin werden alle bis dahin bereits geleisteten Zahlungen selbstverständlich zurück erstattet. Der Auftragnehmer bemüht sich zusätzlich, dem Brautpaar eine/n Ersatzfotograf/in aus seinem breitgefächerten Repertoire zur Seite zu stellen/ anzubieten – hierfür kann jedoch keine Garantie gegeben werden.

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